Der Jagdleiter im Schwalinger Jagdgenossenschafts-Revier.
Vorweg: Die Jagd und Jagden sind durch gesetzliche Regelung der Unfallversicherung unterstellt. Mit der Übernahme eines Jagdreviers durch den Eigentümer oder Pächters einer Jagdgenossenschaftlichen Jagd tritt diese Pflichtversicherung kraft Gesetzes quasi ‘automatisch’ in Kraft, sie wird durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft durchgeführt. “Die Jagdausübung gehört mit zu den gefährlichen versicherten Tätigkeiten innerhalb der Landwirtschaftschaftlichen Sozialversicherung. Daher werden an die Jagdunternehmer (Pächter oder Eigenjagdbesitzer, Jäger, Treiber und Helfer) verschiedene Anforderungen gestellt”, ist bei der in Niedersachsen zuständigen “Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau” zu erfahren, “Jagdunternehmer müssen beispielsweise alle Voraussetzungen für einen sicheren Ablauf der Jagd und weiterer Tätigkeiten in ihrem Revier schaffen.” Und dazu gibt es ein umfangreiches Vorschriften- und Regelwerk, die “Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz”. Für die Jagd und die Jäger gilt hier insbesondere die “Unfallverhütungsvorschrift Jagd”. Jeder Jäger und Jagdteilnehmer wird sie besonders gut kennen und beachten, denn davon ist sein Versicherungsschutz im “Fall des Falles” abhängig. Diese wichtigen Regelungen bestimmen auch, dass vom Jagdunternehmer, als dem Besitzer oder Pächter eines Jagdrevieres, für bestimmte Gelegenheiten ein Jagdleiter zu bestimmen ist. Nämlich immer dann, wenn mehr als 3 Jäger gemeinsam auf die Jagd gehen (z.B. bei Treib-, Drück- oder Bewegungsjagden), also bei den sogenannten “Gesellschaftsjagden”. Die Rolle des “Jagdleiters” ist eine herausfordernde Aufgabe, die mit hoher Verantwortung und einem erheblichen Risiko verbunden ist - zumal hier auf recht engem Raum mit scharf geladenen Waffen hantiert wird. Ein “Jagdleiter” muss also bei allen Entscheidungen, die er trifft, und bei allen Maßnahmen, die er durchführt, immer die Sicherheit im Blickfeld haben. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Jagdunfälle zu vermeiden. Daher hat der “Jagdleiter” absolut “das Sagen”: Er haftet bei nicht sachgerechter Wahrnehmung seiner Aufgaben und kann ggfs. sogar bestraft werden. Eine weitere Aufgabe fällt dem Jagdleiter durch die Regelungen im Jagdpachtvertrag zwischen der Jagdgenosschenschaft Schwalingen und den Jagdpächtern zu: Er macht im Dorf und in der Öffentlichkeit die Jagd transparent, er ist Stimme und Gesicht der Jagdausübung. Mindestens halbjährlich berichtet der Jagdleiter dem Jagdvorstand über die aktuelle Lage, den Zustand des den Pächtern anvertrauten Revieres: Zu Hege, Jagd und Naturschutz, zur Entwicklung des Wildbestandes, insbesondere zur Wilddichte bei Dam- und Schwarzwild, zu Hege- und Pflegemaßnahmen, sowie zu anderen jagdlichen Verrichtungen als die Jagdausübung, z. B. zum Versorgen und Verhüten von Wildunfällen, Beheben und Verhüten von Wildschäden. Im Jagdpachtvertrag ist weiter vereinbart, dass die Pächter - gemeinsame Hege und -Pflanzmaßnahmen im Revier durchführen und - jeder für sich und gemeinsam in der Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Hege, Jagd und Naturschutz engagieren. Hierbei unterstützt die Jagdgenossenschaft als Verpächter die Pächter bei der Hege im Jagdrevier zur Erhaltung der Artenvielfalt und setzt sich für die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes und der übrigen Tierwelt ein. Dabei ist der sachkundige Rat des Jagdleiters von besonderer Bedeutung. Bei dieser Vielfalt von Aufgaben und Verantwortung überrascht es nicht, dass nicht in jeder Genossenschaftsjagd die Kompetenz und Bereitschaft der Pächter besteht, die Rolle des Jagdleiters anzunehmen - wie es in Schwalingen nun bereits seit 2015 bewährte Praxis ist. Dann bleibt der Jagdgenossenschaft nur, sich nach anderen Pächtern umzusehen oder professionelle Unterstützung von außen für ihr Revier zu bestellen, was natürlich nicht ohne erhebliche Kosten für die Jagdgenossen bleiben würde. Aber ohne Jagdleiter geht es eben nicht …
Gefährliche Tätigkeit
Jagdunfälle vermeiden
Gesicht der Jagd
Jagdpächter Dirk Schröder Jagdpächter Manfred Lünzmann