Wissenswertes zur Jagd.
Mit dem Wort “Waidmännisch” war ursprünglich wie mit dem
sinngleichen Begriff “Waidgerechtigkeit” die fachgerecht ausgeübte
Jagd gemeint. Waidgerecht handelt also ein Jäger, der sein
Handwerk versteht.
Seit Ende des 19.Jahrhunderts hat sich die Waidgerechtigkeit um
die Gedanken der Hege und des verantwortungsvollen Schutzes des
Wildes erweitert. Heute beinhaltet die Waidgerechtigkeit drei
Aspekte: Der Tierschutz betrifft die Einstellung des Jägers zum
Wild als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen
sind. Der Umweltgedanke fordert vom Jäger die Einbeziehung der
Umwelt in ihrer Gesamtheit in sein Denken und Handeln. Der
mitmenschliche Aspekt letztlich erwartet vom Jäger anständiges
Verhalten gegenüber anderen Jägern und der nicht an der Jagd
beteiligten Bevölkerung.
Bei der Ausübung der Jagd hat der Jäger die allgemein
anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu erfüllen.
Unter dem Begriff “Waidgerechtigkeit” sind also die rechtlich
bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen und
ungeschriebenen Regeln der Jagd als waidmännische Pflichten
zusammengefasst.
Der Jäger hat nicht nur bei der eigentlichen Ausübung der Jagd
die Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu erfüllen, also beim
Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild. Sie sind
vielmehr bei allen Handlungen zu beachten, durch die der Jäger das
Jagdrecht ausübt, also in einem bestimmten Gebiet das Wild zu
hegen, zu jagen und es sich anzueignen. Dazu gehört z.B. auch das
Anlegen von Äsungsflächen, Wildeinständen oder jagdlichen
Einrichtungen.
Zur “Waidgerechtigkeit” gehört nicht das jagdliche
Brauchtum. Wer also “über die Strecke tritt”, das
Wild nicht “verbricht” oder “Schweiß” mit
Schweiß verwechselt, also die Waidmannssprache nicht
beherrscht, verletzt nicht die Grundsätze der Waidgerechtigkeit,
sondern folgt nicht den Jagdbräuchen. Jagdbräuche haben als Teil
der Jagdkultur ihre Bedeutung, sie haben aber bei der Jagd keine
Funktionen, die von den Aspekten der Waidgerechtigkeit abgedeckt
werden.
Als “allgemein anerkannte” Grundsätze der Waidgerechtigkeit
gelten alle Regeln, die im Bewusstsein der überwiegenden Zahl der
Jäger lebendig sind. Sie sind in vielen geschriebenen Regelwerken
festgehalten. Einige Beispiel aus dem Bundesjagdgesetz:
•
die Hege hat das Ziel eines artenreichen Wildbestandes und
die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
•
auf gesundes Wild darf nicht mit Pistolen oder Revolvern
geschossen werden.
•
Schlingen jeder Art, in denen sich Wild verfangen kann, dürfen
nicht aufgestellt werden.
•
Wild darf nicht vergiftet werden und vergiftete oder betäubende
Köder dürfen nicht verwendet werden.
•
in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der
Jungtiere dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere,
auch die von Wild ohne Schonzeit, grundsätzlich nicht bejagd
werden.
•
krank geschossenes Wild ist unverzüglich zu erlegen, um es vor
vermeidbaren Schmerzen und Leid zu bewahren, gleiches gilt
für schwerkrankes Wild, wenn es nicht gesundgepflegt werden
kann.
Welche Handlungen waidgerecht sind und welche nicht, kann
nicht erschöpfend und im Detail festgelegt werden. Jeder Einzelfall ist
auf der Grundlage der Grundsätze der Waidgerechtigkeit gesondert zu
beurteilen. Es ist also keineswegs alles erlaubt, was nicht ausdrücklich
verboten ist: Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit fordern eine
Selbstbeschränkung des Jägers.
So darf die technische
Machbarkeit auch ohne
ausdrückliches Verbot niemals dazu
führen, dass die Jagd zum reinen
Schießen auf lebende Ziele verkommt. Würde also z.B. Wild
beschossen, das nicht vorher angesprochen, d.h. vom Jäger erkannt
und beurteilt wurde, so wäre eine ungeschriebene Regel der
Waidgerechtigkeit verletzt, auch wenn
das Stück mit einem sauberen Schuss
getrofffen und sachgerecht erlegt
worden wäre.
Erhebliche Verstöße gegen die
Waidgerechtigkeit sind keine
“Kavaliersdelikte”. Sie sollten deshalb
dem Jagdverband und der zuständigen
Jagdbehörde zur Kenntnis gebracht
werden.
In der Entwicklung unserer
Gesellschaft bieten auch die Grundsätze
der Waidgerechtigkeit Raum für
gewandelte Auffassungen der
Jägerschaft, zur Überwindung der als
falsch erkannten Verhaltensweisen und
zum Einbezug neuer Erkenntnisse.
Die Verpflichtung des Jägers auf die
Grundsätze der Waidgerechtigkeit ist
auch in der Zukunft die Voraussetzung
dafür, dass die Jagd in der sich verändernden Umwelt nach ethisch-
moralischen und sittlich verbindlichen Maßstäben ausgeübt wird.
Waidgerechtigkeit - Waidmännisch
(Eine Zusammenfassung der Position des DJV zur Waidgerechtigkeit.
Der DJV Deutscher Jagdschutzverband e.V. ist die Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände)