Wissenswertes zur Jagd.
Mit dem Wort “Waidmännisch” war ursprünglich wie mit dem sinngleichen Begriff “Waidgerechtigkeit” die fachgerecht ausgeübte Jagd gemeint. Waidgerecht handelt also ein Jäger, der sein Handwerk versteht. Seit Ende des 19.Jahrhunderts hat sich die Waidgerechtigkeit um die Gedanken der Hege und des verantwortungsvollen Schutzes des Wildes erweitert. Heute beinhaltet die Waidgerechtigkeit drei Aspekte: Der Tierschutz betrifft die Einstellung des Jägers zum Wild als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind. Der Umweltgedanke fordert vom Jäger die Einbeziehung der Umwelt in ihrer Gesamtheit in sein Denken und Handeln. Der mitmenschliche Aspekt letztlich erwartet vom Jäger anständiges Verhalten gegenüber anderen Jägern und der nicht an der Jagd beteiligten Bevölkerung. Bei der Ausübung der Jagd hat der Jäger die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu erfüllen. Unter dem Begriff “Waidgerechtigkeit” sind also die rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen und ungeschriebenen Regeln der Jagd als waidmännische Pflichten zusammengefasst. Der Jäger hat nicht nur bei der eigentlichen Ausübung der Jagd die Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu erfüllen, also beim Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild. Sie sind vielmehr bei allen Handlungen zu beachten, durch die der Jäger das Jagdrecht ausübt, also in einem bestimmten Gebiet das Wild zu hegen, zu jagen und es sich anzueignen. Dazu gehört z.B. auch das Anlegen von Äsungsflächen, Wildeinständen oder jagdlichen Einrichtungen. Zur “Waidgerechtigkeit” gehört nicht das jagdliche Brauchtum. Wer also “über die Strecke tritt”, das Wild nicht “verbricht” oder “Schweiß” mit Schweiß verwechselt, also die Waidmannssprache nicht beherrscht, verletzt nicht die Grundsätze der Waidgerechtigkeit, sondern folgt nicht den Jagdbräuchen. Jagdbräuche haben als Teil der Jagdkultur ihre Bedeutung, sie haben aber bei der Jagd keine Funktionen, die von den Aspekten der Waidgerechtigkeit abgedeckt werden. Als “allgemein anerkannte” Grundsätze der Waidgerechtigkeit gelten alle Regeln, die im Bewusstsein der überwiegenden Zahl der Jäger lebendig sind. Sie sind in vielen geschriebenen Regelwerken festgehalten. Einige Beispiel aus dem Bundesjagdgesetz: die Hege hat das Ziel eines artenreichen Wildbestandes und die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
auf gesundes Wild darf nicht mit Pistolen oder Revolvern geschossen werden. Schlingen jeder Art, in denen sich Wild verfangen kann, dürfen nicht aufgestellt werden. Wild darf nicht vergiftet werden und vergiftete oder betäubende Köder dürfen nicht verwendet werden. in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, grundsätzlich nicht bejagd werden. krank geschossenes Wild ist unverzüglich zu erlegen, um es vor vermeidbaren Schmerzen und Leid zu bewahren, gleiches gilt für schwerkrankes Wild, wenn es nicht gesundgepflegt werden kann. Welche Handlungen waidgerecht sind und welche nicht, kann nicht erschöpfend und im Detail festgelegt werden. Jeder Einzelfall ist auf der Grundlage der Grundsätze der Waidgerechtigkeit gesondert zu beurteilen. Es ist also keineswegs alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist: Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit fordern eine Selbstbeschränkung des Jägers. So darf die technische Machbarkeit auch ohne ausdrückliches Verbot niemals dazu führen, dass die Jagd zum reinen Schießen auf lebende Ziele verkommt. Würde also z.B. Wild beschossen, das nicht vorher angesprochen, d.h. vom Jäger erkannt und beurteilt wurde, so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt, auch wenn das Stück mit einem sauberen Schuss getrofffen und sachgerecht erlegt worden wäre. Erhebliche Verstöße gegen die Waidgerechtigkeit sind keine “Kavaliersdelikte”. Sie sollten deshalb dem Jagdverband und der zuständigen Jagdbehörde zur Kenntnis gebracht werden. In der Entwicklung unserer Gesellschaft bieten auch die Grundsätze der Waidgerechtigkeit Raum für gewandelte Auffassungen der Jägerschaft, zur Überwindung der als falsch erkannten Verhaltensweisen und zum Einbezug neuer Erkenntnisse. Die Verpflichtung des Jägers auf die Grundsätze der Waidgerechtigkeit ist auch in der Zukunft die Voraussetzung dafür, dass die Jagd in der sich verändernden Umwelt nach ethisch- moralischen und sittlich verbindlichen Maßstäben ausgeübt wird.
Waidgerechtigkeit - Waidmännisch
(Eine Zusammenfassung der Position des DJV zur Waidgerechtigkeit. Der DJV Deutscher Jagdschutzverband e.V. ist die Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände)
Brauchtum ist  Teil der Jagdkultur. Der Schwalinger Jäger Dirk Schröder mit Jagdhündin Manja. Technische Machbarkeit ist nicht das Maß.